Neues Förderprogramm ab 2026

Förderrechner E-Auto-Prämie 2026

Berechne deine mögliche Förderung für den Kauf eines Elektrofahrzeugs nach dem neuen Regierungsprogramm.

Deine Angaben

Grenze: 80.000 € + 5.000 € pro Kind

Kinderbonus: 500 € pro Kind (max. 2 Kinder = 1.000 €)

Wichtige Hinweise

  • Antragstellung: Ab Mai 2026 beim BAFA möglich
  • Mindesthaltedauer: 36 Monate
  • Gültigkeit: Für Neuzulassungen ab 01.01.2026
  • Auszahlung: Nach Zulassung und Antragsprüfung durch das BAFA

Disclaimer: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnung basiert auf dem veröffentlichten Regierungsprogramm (Stand Januar 2026). Die tatsächliche Förderung kann abweichen. Für verbindliche Auskünfte wende dich bitte an das BAFA.

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Neustart für die Elektromobilität: Die Förderung 2026 im Detail

Mit dem Jahreswechsel auf den 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung unter Kanzler Merz die Weichen für die Mobilität in Deutschland neu gestellt. Nachdem die Förderlandschaft in den vergangenen Jahren teils unübersichtlich geworden war, greift nun ein reformiertes Gesamtkonzept. Das Ziel ist klar definiert: Der Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge soll nicht mehr nur eine technologische Entscheidung sein, sondern sich für breite Schichten der Bevölkerung auch finanziell wieder lohnen. Dabei steht nicht mehr das "Gießkannenprinzip" im Vordergrund, sondern eine gezielte Unterstützung für Familien, mittlere Einkommen und Pendler, die auf flexible Lösungen angewiesen sind.

Sozialer, familiärer und inklusiver: Die neue Kaufprämie

Das Herzstück des neuen Pakets ist die Rückkehr einer verlässlichen Kaufprämie, die nun auch wieder Plug-in-Hybride berücksichtigt. Anders als früher ist die Höhe der Förderung jedoch kein starrer Betrag für alle. Sie folgt einem Baukasten-System, das soziale Gerechtigkeit in den Fokus rückt. Wer ein reines Elektroauto (BEV) erwirbt, erhält eine Basisförderung. Diese summiert sich jedoch deutlich auf, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter gewissen Grenzen liegt. Besonders Familien profitieren: Durch den neuen Kinder-Bonus erhöht sich nicht nur die mögliche Fördersumme, sondern auch die Einkommensgrenze, bis zu der überhaupt eine Förderung beantragt werden kann.

Um Mitnahmeeffekte zu verhindern und den Gebrauchtwagenmarkt in Deutschland langfristig zu stärken, hat der Gesetzgeber die Regeln verschärft: Die Mindesthaltedauer für geförderte Fahrzeuge wurde auf 36 Monate angehoben. Wer sein Fahrzeug früher verkauft, muss die Prämie anteilig oder vollständig zurückzahlen. Zudem gelten für die wieder förderfähigen Plug-in-Hybride strenge technische Vorgaben hinsichtlich der elektrischen Mindestreichweite oder des CO₂-Ausstoßes, um sicherzustellen, dass diese Fahrzeuge auch tatsächlich elektrisch bewegt werden können.

Dienstwagen und Steuerbefreiung: Impulse für den Markt

Neben der direkten Kaufprämie für Privatpersonen setzt die Regierung starke Anreize im gewerblichen Bereich und bei der laufenden Unterhaltung. Für reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31.12.2030 zugelassen werden, wurde die Befreiung von der Kfz-Steuer bis zum Ende des Jahres 2035 verlängert. Dies schafft eine fast zehnjährige Planungssicherheit und senkt die Fixkosten für Halter spürbar.

Ein besonders starker Hebel für den Automobilstandort Deutschland ist die Anpassung der Dienstwagenbesteuerung. Die beliebte 0,25-Prozent-Regelung, bei der der geldwerte Vorteil für die private Nutzung pauschal extrem günstig versteuert wird, war bisher gedeckelt. Diese Preisgrenze für den Bruttolistenpreis wurde nun auf 100.000 Euro angehoben. Damit fallen nun auch viele Modelle der oberen Mittelklasse und Oberklasse deutscher Premiumhersteller in diese günstige Besteuerungsklasse, was die Elektrifizierung von Firmenflotten massiv beschleunigen dürfte.

Änderungen beim Laden zu Hause: Ende der Pauschalen

Eine wichtige Änderung betrifft Arbeitnehmer, die ihren Dienstwagen zu Hause laden. Die bisherigen monatlichen Pauschalen, mit denen das steuerfreie Auslagenersatzes einfach abgegolten werden konnte, sind zum Jahreswechsel entfallen. Der Gesetzgeber fordert nun mehr Transparenz. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern entweder die tatsächlichen Kosten auf Basis eines geeichten Zählers erstatten oder die neuen, vom Statistischen Bundesamt ermittelten Durchschnittspreise anwenden. Dies bedeutet zwar eine leichte Zunahme der bürokratischen Anforderungen, sorgt aber für eine gerechtere Verteilung der tatsächlichen Energiekosten.

Fazit: Jetzt umsteigen?

Das Jahr 2026 markiert einen attraktiven Zeitpunkt für den Einstieg in die Elektromobilität. Die Kombination aus einer sozial gestaffelten Kaufprämie, langfristiger Steuerfreiheit und verbesserten Konditionen für Dienstwagenfahrer macht das elektrische Fahren so attraktiv wie selten zuvor. Wer die Haltedauer von drei Jahren einplanen kann und die Einkommensvoraussetzungen erfüllt, kann die Anschaffungskosten massiv senken.

Stand der Informationen: Januar 2026. Alle Angaben basieren auf den aktuellen Beschlüssen der Bundesregierung und des BMWK. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Bitte prüfen Sie vor Kaufabschluss die aktuellen Konditionen beim BAFA.