Die Katze ist aus dem Sack: Mit leichter Verzögerung steht das neue Förderprogramm für Elektromobilität. Das Bundesumweltministerium hat die Eckpunkte finalisiert. Das Wichtigste vorab: Die Förderung gilt rückwirkend für alle Zulassungen ab dem 1. Januar 2026. Wer also in den ersten Januarwochen bereits zugeschlagen hat, geht nicht leer aus.
Der Fördertopf ist mit drei Milliarden Euro gefüllt und soll bis 2029 für etwa 800.000 Fahrzeuge reichen. Anders als früher gilt hier jedoch das "Gießkannen-Prinzip" nicht mehr uneingeschränkt. Die Höhe der Förderung hängt massiv vom Einkommen und der Familiengröße ab.
Das Rechenmodell: So setzen sich die 6.000 Euro zusammen
Die Förderung ist modular aufgebaut. Sie besteht aus einer Basisförderung, einem Sozialbonus und einem Kinderbonus. Gefördert werden ausschließlich Neuwagen (Kauf und Leasing). Gebrauchtwagen sind von der Förderung ausgeschlossen.
1. Die Basisförderung
- 3.000 Euro für reine Batterie-Elektroautos (BEV).
- 1.500 Euro für Plug-in-Hybride oder Fahrzeuge mit Range-Extender.
2. Der Einkommens-Bonus (Soziale Staffelung)
Hier wird das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen (z.v.E.) herangezogen. Als Nachweis dienen die Steuerbescheide der letzten Jahre.
- Basis-Grenze: Förderfähig sind Haushalte bis 80.000 Euro z.v.E. (Singles und Paare). Pro Kind erhöht sich diese Grenze um 5.000 Euro (max. 90.000 Euro).
- Bonus Stufe 1: Wer unter 60.000 Euro z.v.E. liegt, erhält +1.000 Euro extra.
- Bonus Stufe 2: Wer unter 45.000 Euro z.v.E. liegt, erhält weitere +1.000 Euro extra.
3. Der Kinder-Bonus
Pro Kind gibt es einen weiteren Aufschlag von 500 Euro (gedeckelt auf maximal 1.000 Euro, also zwei Kinder).
Rechenbeispiel: Eine vierköpfige Familie (2 Kinder) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro kauft ein reines E-Auto.
3.000 € (Basis) + 2.000 € (Sozialbonus komplett) + 1.000 € (Kinderbonus) = 6.000 Euro Gesamtförderung.
Voraussetzungen für Plug-in-Hybride und Leasing
Die Rückkehr der Förderung für Teilzeit-Stromer (PHEV) ist an technische Bedingungen geknüpft. Damit ein Hybrid förderfähig ist, muss er laut WLTP entweder:
- Maximal 60 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder
- Eine rein elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern vorweisen.
Beim Leasing – egal ob BEV oder Hybrid – gilt eine strikte Mindesthaltedauer von 36 Monaten. Verträge mit kürzerer Laufzeit (z.B. 24 Monate) sind nicht förderfähig. Der Antrag muss vom Leasingnehmer gestellt werden, auf den das Fahrzeug auch zugelassen sein muss.
Antragstellung erst ab Mai möglich
Während die Zulassung ab sofort erfolgen kann, müssen sich Antragsteller noch gedulden. Das Online-Portal des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) wird voraussichtlich erst im Mai 2026 freigeschaltet. Die Anträge können dann digital eingereicht werden, inklusive Upload der Steuerbescheide. Die Frist zur Einreichung beträgt 12 Monate nach Zulassung.
Marktreaktion: Preiskrieg drückt Preise unter 10.000 Euro
Interessant ist die Reaktion der Automobilindustrie. Entgegen der Befürchtung von Experten wie Ferdinand Dudenhöffer, dass Hersteller die Preise parallel zur Förderung erhöhen (Mitnahmeeffekte), ist aktuell das Gegenteil zu beobachten. Ein Preiskampf, getrieben durch die CO2-Flottenziele der EU und die Konkurrenz aus China, sorgt für historische Tiefstpreise.
- Citroën verdoppelt beispielsweise die Prämie für den e-C3, wodurch das Basismodell rechnerisch auf ca. 8.000 Euro fällt.
- Ford gewährt bis zu 5.000 Euro Hersteller-Nachlass, unabhängig vom Einkommen.
- Leasing-Angebote für Kleinwagen wie den Leapmotor T03 rutschen rechnerisch auf Raten unter 20 Euro.
Kritik an Hybrid-Förderung und Gebrauchtwagen-Lücke
Das Paket stößt nicht überall auf Gegenliebe. Der Verkehrsclub VCD kritisiert die Einbeziehung von Plug-in-Hybriden scharf als „klimapolitisch kontraproduktiv“, da diese im Realbetrieb oft deutlich mehr CO2 ausstoßen als auf dem Papier. Zudem wird bemängelt, dass der Gebrauchtwagenmarkt komplett ignoriert wird – was die Förderung für einkommensschwache Haushalte, die selten Neuwagen kaufen, weniger attraktiv macht.
Das Ministerium plant, die Regeln für Hybride ab Juli 2027 zu verschärfen und sich dann stärker am realen CO2-Ausstoß zu orientieren.
