Geduldsprobe für Käufer: Start der neuen Kaufprämie verzögert sich
Eigentlich sollte es am 1. Mai 2026 losgehen, doch das Bundesumweltministerium (BMUKN) musste nun zurückrudern: Die Freischaltung des Antragsportals für die neue Elektroauto-Förderung verschiebt sich. Eine Ministeriumssprecherin räumte ein, dass der ursprüngliche Zeitplan „zu sportlich“ gewählt war. Ein konkreter neuer Termin im Mai wurde bisher nicht genannt, was bei vielen Käufern, die auf die rückwirkende Förderung zum 1. Januar 2026 hoffen, für Unmut sorgt.
Das Hauptproblem: Die detaillierten Förderbedingungen, die bereits für Ende Februar angekündigt waren, befinden sich immer noch in der internen Abstimmung. Besonders bei den Kriterien für Plug-in-Hybride (PHEV) und Fahrzeuge mit Range Extender gibt es noch Klärungsbedarf. Hier steht vor allem eine geforderte Mindestreichweite von 80 Kilometern im rein elektrischen Betrieb zur Debatte. Bevor das Portal online gehen kann, muss zudem der Bundesrechnungshof die finalen Regelungen prüfen.
Die Eckpunkte: Wer bekommt wie viel?
Trotz der Verzögerung stehen die grundsätzlichen Förderhöhen bereits fest. Die Prämie ist dabei stärker als früher an soziale Kriterien wie das Haushaltseinkommen und die Anzahl der Kinder gekoppelt. Während die Basisförderung für reine E-Autos bei 3.000 Euro liegt, können einkommensschwächere Familien mit Kindern bis zu 6.000 Euro erhalten.
"Die neue Förderung ist ein sozialer Kompromiss – doch solange die Bürokratie hinkt, bleibt die Verunsicherung im Markt bestehen."
Ein wichtiger Punkt für alle, die bereits ein Fahrzeug bestellt haben: Die Förderung soll rückwirkend für Zulassungen ab dem 1. Januar 2026 gelten. Auch der vieldiskutierte "Industrial Accelerator Act" der EU, der strengere „Made in EU“-Regeln für Subventionen vorsieht, soll laut Ministerium vorerst keinen Einfluss auf bereits beantragte Förderungen für Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern (z. B. China) haben – hier greift der Bestandsschutz.
Förderhöhen und Einkommensgrenzen 2026
| Fahrzeugtyp | Basisförderung | Maximalförderung* |
|---|---|---|
| Vollelektrisch (BEV) | 3.000 € | 6.000 € |
| Plug-in-Hybrid (PHEV) / Range Extender | 1.500 € | 4.500 € |
*Abhängig von Einkommen (Grenze: 80.000 € bis 90.000 € zu versteuerndes Einkommen) und Kindern im Haushalt.
Worauf Antragsteller jetzt achten müssen
Solange das Portal nicht live ist, heißt es: Unterlagen sammeln. Da die Förderung rückwirkend gilt, sollten Kaufverträge, Zulassungsbescheinigungen und Einkommensnachweise griffbereit liegen. Sobald die Bedingungen final veröffentlicht sind, wird entscheidend sein, wie schnell die Prüfung durch den Bundesrechnungshof erfolgt. Wir halten euch auf dem Laufenden, sobald der "rote Knopf" im Ministerium gedrückt wird.



