Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2026 eine neue Kaufprämie für Elektroautos ins Leben gerufen, doch die Botschaft kommt bei den Bürgern kaum an. Eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der dpa offenbart, dass rund 34 Prozent der Deutschen noch nie von der Förderung gehört haben – dabei winken Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro.
Informationsdefizit trotz Milliardenbudget
Obwohl für das neue Förderprogramm insgesamt drei Milliarden Euro bis 2029 bereitgestellt wurden, herrscht bei den Verbrauchern große Verwirrung. Von den Befragten, denen die Prämie ein Begriff ist, fühlen sich 54 Prozent schlecht oder sehr schlecht informiert. Nur mickrige 6 Prozent geben an, die Details der neuen Regelung wirklich gut zu kennen.
Besonders kritisch: Für über die Hälfte der Deutschen (53 %) spielt die neue Prämie bei ihren aktuellen Mobilitätsüberlegungen gar keine Rolle. Das zeigt, dass der finanzielle Anreiz allein bisher nicht ausreicht, um die tief sitzende Skepsis gegenüber dem E-Auto zu überwinden.
So funktioniert die neue Prämie: Wer bekommt was?
Anders als der alte "Umweltbonus" ist die neue Förderung 2026 **sozial gestaffelt**. Das bedeutet: Wer weniger verdient oder Kinder hat, bekommt mehr Geld. Die staatliche Unterstützung setzt sich aus einer Basisförderung und verschiedenen Boni zusammen.
"Entscheidend für die Förderung ist nicht der Listenpreis des Autos, sondern das zu versteuernde Haushaltseinkommen (zvE). Wer unter der Grenze von 80.000 Euro liegt, kann den Antrag stellen."
Die Förderbausteine im Überblick
| Förderkomponente | Bedingung | Zuschuss (BEV) |
|---|---|---|
| Basisförderung | Elektroauto-Neukauf / Leasing | 3.000 € |
| Einkommens-Bonus I | zvE unter 60.000 € | + 1.000 € |
| Einkommens-Bonus II | zvE unter 45.000 € | + 1.000 € |
| Kinderbonus | Pro Kind (max. 2 Kinder) | + 500 € |
| Maximale Förderung | Geringes Einkommen + 2 Kinder | 6.000 € |
Hinweis: Für Plug-in-Hybride (PHEV) halbiert sich die Basisförderung auf 1.500 Euro (Maximalförderung: 4.500 Euro).
Wichtige Fristen und Antragsstart
Wer seit dem 1. Januar 2026 ein Elektroauto zugelassen hat, kann die Förderung rückwirkend erhalten. Das entsprechende Online-Portal des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) soll voraussichtlich im Mai 2026 an den Start gehen. Wichtig ist die Mindesthaltedauer: Das Fahrzeug muss mindestens 36 Monate auf den Antragsteller zugelassen bleiben.
- Antragsberechtigt: Ausschließlich Privatpersonen.
- Einkommensgrenze: Max. 80.000 € zvE (90.000 € bei zwei oder mehr Kindern).
- Nachweis: Durchschnitt der zwei aktuellsten Steuerbescheide.
Fazit von Elektroquatsch: Die neue Prämie ist ein starkes Werkzeug für Familien und Normalverdiener, leidet aber unter einem massiven Kommunikationsproblem. Wer die Kriterien erfüllt, sollte den "Informations-Vorteil" nutzen, bevor der Topf für die geschätzten 800.000 Fahrzeuge leer ist.




