Zoll-Poker in Brüssel: Bekommen Mini Cooper und Aceman einen Mindestpreis?
Der Handelsstreit zwischen der EU und China zwingt europäische Automobilhersteller zu kreativen Lösungen. Wie nun bekannt wurde, befindet sich die BMW Group in fortgeschrittenen Gesprächen mit der Europäischen Kommission, um die saftigen Sonderzölle für ihre elektrischen Mini-Modelle zu umgehen. Betroffen sind der neue dreitürige Mini Cooper und der kompakte Crossover Mini Aceman, die im Joint Venture „Spotlight Automotive“ mit Great Wall Motor in China vom Band laufen.
Bisher werden diese Importe mit einem Sonderzoll von 20,7 Prozent belegt – zusätzlich zum regulären Basiszoll von zehn Prozent. Um diese Kostenbelastung zu senken, strebt BMW eine sogenannte Mindestpreis-Regelung an. Dabei verpflichtet sich der Hersteller, die Fahrzeuge nicht unter einem vorab definierten Preis in die EU einzuführen. Dieses Modell dient als Alternative zu den pauschalen Strafzöllen und soll wettbewerbsverzerrende Subventionen ausgleichen.
Das Vorbild Cupra: Ein steiniger Weg mit vielen Auflagen
BMW ist nicht der erste Konzern, der diesen Weg einschlägt. Volkswagen hat für den Cupra Tavascan bereits ein ähnliches Verpflichtungsangebot vorgelegt. Doch wer glaubt, mit einem einfachen Mindestpreis sei es getan, irrt. Die EU knüpft die Befreiung von den Sonderzöllen an ein strenges Regelwerk, das weit über den reinen Verkaufspreis hinausgeht.
| Regelungselement | Inhalt und Auswirkungen |
|---|---|
| Mindesteinfuhrpreis | Der Wagen darf beim Import einen festen Euro-Wert nicht unterschreiten. |
| Jahreskontingent | Die Anzahl der zollfrei (bzw. zollreduziert) importierten Autos ist limitiert. |
| Berichtspflichten | Detaillierte Verkaufsberichte und volle Transparenz gegenüber der EU. |
| Kontrollbesuche | Die EU-Kommission behält sich Vor-Ort-Prüfungen in den Werken vor. |
Warum Mini besonders unter den China-Zöllen leidet
Für die Marke Mini ist die aktuelle Situation prekär. Während der klassische Verbrenner-Mini weiterhin in Oxford produziert wird, ist die neue Elektro-Generation fast vollständig auf die Produktion in Zhangjiagang angewiesen. Ohne eine Einigung mit Brüssel müssten die Mehrkosten entweder direkt an die Kunden weitergegeben werden – was die Nachfrage bremsen könnte – oder BMW müsste die Marge der Fahrzeuge massiv zusammenstreichen.
„Die Gespräche zwischen München und Brüssel sind bereits sehr weit fortgeschritten. Beide Seiten haben ein Interesse daran, eine Lösung zu finden, die den Markt nicht verzerrt, aber die europäische Produktion schützt.“
Ausblick: Klage vor dem EuGH läuft parallel
Trotz der Verhandlungen über Mindestpreise gibt BMW den juristischen Widerstand nicht auf. Zusammen mit anderen Herstellern hat der Konzern bereits im Januar 2025 Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Rechtmäßigkeit der Sonderzölle eingelegt. Bis dort ein Urteil fällt, könnte die Mindestpreis-Regelung jedoch das entscheidende Instrument sein, um den Mini Cooper und den Aceman preislich attraktiv auf den europäischen Straßen zu halten.
Interessant bleibt, wie andere Hersteller reagieren. Auch Marken wie Smart (Mercedes-Geely) stehen vor ähnlichen Herausforderungen und dürften die Verhandlungen von BMW und Volkswagen genauestens beobachten.



