Tesla FSD: Das Hardware-3-Dilemma in Europa
Die Markteinführung von Full Self-Driving (Supervised) in den Niederlanden im April 2026 hat bei vielen Besitzern älterer Tesla-Modelle für Ernüchterung gesorgt. Fahrzeuge mit der Hardware 3 (HW3), die zwischen 2019 und 2023 ausgeliefert wurden, sind von der neuen, in Europa zugelassenen Version ausgeschlossen. Da Tausende Kunden bis zu 7.500 Euro für die Funktion bezahlt haben, formiert sich nun unter dem Namen HW3 Claim europaweiter Widerstand.
Musks Eingeständnis und die technische Lücke
Während des Earnings Calls zum ersten Quartal 2026 gab Elon Musk zu, dass Hardware 3 nicht über die nötige Rechenleistung und Speicherbandbreite verfügt, um das System autonom (unsupervised) zu betreiben. Im Gegensatz zu den neueren AI4-Modellen ist ein Upgrade auf die neuen Sensoren und den Computer sehr komplex. Als Übergangslösung hat Tesla die Software-Version „v14 Lite“ angekündigt, doch diese wird den Anforderungen der Kunden nicht gerecht, die das System für das vollständig autonome Fahren erworben haben.
Kollektive Aktion wächst rasant
Der niederländische Tesla-Fahrer Mischa Sigtermans hat die Initiative hw3claim.nl gegründet. Die Plattform dient dazu, die Forderungen von Kunden zu bündeln, die sich durch die nicht eingelösten Versprechen getäuscht fühlen. Die Zahlen sprechen für sich:
- Betroffene Fahrzeuge: Rund 4 Millionen Fahrzeuge weltweit.
- Forderung: Rückerstattung der Kosten für den FSD-Kauf (ca. 6.400 bis 7.500 Euro).
- Beteiligung: Über 5.700 Teilnehmer aus 37 Ländern (Stand Anfang Mai 2026).
| Hardware-Generation | Rechenleistung (TOPS) | Unterstützung für FSD Supervised | Status Q2 2026 |
|---|---|---|---|
| Hardware 3 (HW3) | ~144 TOPS | Nein (nur für v14 Lite vorgesehen) | Kunden fordern Nachbesserung oder Rückerstattung |
| Hardware 4 (AI4) | ~500+ TOPS | Ja (Vollwertige Version) | Im Einsatz in den Niederlanden |
"Tesla schuldet mir 6.800 Euro. Und wenn Sie ein HW3- und FSD-Besitzer sind, schulden Sie es Ihnen auch. Ich habe sieben Jahre gewartet." – Mischa Sigtermans, Initiator des HW3 Claim.
Rechtslage in der EU
Im Gegensatz zum US-amerikanischen Markt, wo sich der Verbraucherschutz oftmals schwerer durchsetzen lässt, greifen in Europa sehr strenge Verbraucherrechte. Die europäische Gesetzgebung fordert Konformität mit den beworbenen Eigenschaften zum Zeitpunkt des Kaufs. Sollte Tesla keine kostenlosen Upgrades oder Entschädigungen anbieten, drohen dem Konzern rechtliche Konsequenzen und Millionenforderungen.



